Ordnung auf der Baustelle …

… zu halten war auch damals schon schwierig. Damit beim Bau der Residenz alles mit rechten Dingen zuging, traf die Hofkammer im Januar einige Regelungen. Punkt eins: keine Vorkasse für Material! Bezahlt werden sollte nur, was wirklich geliefert worden war. Die Bauschreiber sollten genau aufschreiben, was gekauft wurde, und darüber eine Rechnung führen. Die Abgabe von Material sollte immer unter den Augen eines Bau-Offizianten erfolgen. Er stellte dann eine Bescheinigung aus, die als Beleg der Rechnung beigegeben werden sollte. Das klingt bürokratisch und war es auch, aber so sollte das Verschieben von Material auf der Baustelle verhindert werden. Korruption war damals wohl ein verbreitetes Phänomen. Es gab noch andere Vorschriften: Die Größe der Ziegel und Backsteine hatte sich nach einer Vorgabe des Würzburger Oberrats zu richten, das Volumen des gelieferten Kalks war jeweils zu messen. Die Verpflegung der Arbeiter war nach Meinung der Hofkammer dagegen keine Aufgabe des Bauamts. Da mussten sie sich wohl selbst drum kümmern. „Und könnten übrigens diese Leuth zu fleißigerer Versehung ihrer Dienst angehalten werden“, heißt es noch.

Staatsarchiv Würzburg, Bausachen 355, 1720 Januar 25. Recherche und Transkription: Manuel Kneuer.