Die Prüfungsordnung der Juristischen Fakultät …

… der Universität Würzburg wurde im Jahr 1723 verändert. Fürstbischof Johann Philipp Franz von Schönborn, welcher von 1719 bis 1721 selber Rektor der Universität Würzburg war, erließ dazu am 10.07.1723 eine dreiseitige Anordnung. Das Verfahren zum Erreichen des Baccalaureus blieb unverändert, aber der Prüfling sollte nun zugleich auch das Lizenziat erlangen können, wenn die zuständigen Prüfer ihn für fähig erachten. Abschließend setzte Schönborn auch noch die Bezahlung der zuständigen Vertreter der Universität fest.

Die Universität Würzburg hieß zu dieser Zeit noch Julius-Universität bzw. Academia Julia. Auch war sie deutlich kleiner als heute. Im 18. Jahrhundert waren durchschnittlich nur 286 Studenten immatrikuliert, während in Würzburg generell ca. 18.000 Menschen lebten. Darüber hinaus unterlag das Studentenleben deutlich strengeren Regeln. Um das Jahr 1720 galt noch die „Statuta generalia omnibus studiosis observanda“, eine Studienordnung mit, aus heutiger Sicht, obskuren Regelungen. Unter anderem war es den Studenten verboten Glückspiel zu betreiben und Alkohol zu konsumieren. Des Weiteren sollte jeder Student im Sommer um 21:00 Uhr Zuhause sein und im Winter um 20:00 Uhr. Aber auch das Werfen von Sprengsätzen innerhalb des Gebäudes oder das Tragen von Waffen während der Vorlesung war verboten.

Universitäts-Archiv, ARS 1643. Recherche, Transkription und Text: Stephan Hieronymus.