Zwischenmiete im Rosenbachpalais I

Johann Philipp Franz von Schönborn, Bischof von Würzburg, mietet das Palais Rosenbach, solange die Residenz gebaut wird. Er will seine Residenz und Wohnung künftig in die Stadt […] transferieren. Hierzu scheint ihm das Rosenbachische Haus im Rennweg am gelegensten zu sein. Er bittet folglich das Haus mit Garten und Stallung und den anderen dazu gehörenden Gebäuden in Bestand nehmen zu können. Im Anschluss geht es um die veranschlagte jährliche Miete, welche bei der Rent Cammer richtig zu bezahlen ist: Sie ist mit 1000 rheinischen Gulden festgelegt, eine nicht unerhebliche Summe. Die Zahlung soll am künftigen Monath August beginnen und selbst der Gärtner wird im Mietvertrag erwähnt, seine Anstellung soll von den neuen Mietern übernommen werden. Es werden zukünftige Zahlungsmodalitäten geklärt und beschlossen, dass die Söhne des verstorbenen Graf von Rosenbach, sobald sie ein Amt übernehmen können, die Zahlungen erhalten. Johann Philipp Franz sichert zu, entstehende Baukosten zu übernehmen, sollte er an der Anlage etwas ändern, es werde dafür nicht das bestand-geldt genutzt. Weiterhin verpflichtet sich der Bischof, solle dem Haus Schaden geschehen, die Kosten zu übernehmen. Dies ist eine Art Versicherung für Frau Rosenbach gegen Schäden höherer Gewalt (das gott gnädiglich verhüten wolle – so die Bitte des Bischofs). Selbst die verschiedenen Gewächse sollen bei Verlust in quali et quanto ersetzt werden. Der Brief schließt mit dem Hinweis, dass selbiger in zweifacher Ausführung vorhanden sei und am Fuß findet sich das Secret-Insigel von Johann Philipp Franz Graf von Schönborn.

1720 Juli 5. Staatsarchiv Würzburg, Administrativakten 441/9231. Bearbeitung und Text: Christoph Schröder.