Wenn Leute ohne Geld heiraten …

und dann noch Kinder kriegen, belasten sie die öffentlichen Kassen. Dies war eine der großen Sorgen der Obrigkeit. Die Würzburger Regierung erließ deshalb ein Mandat gegen das Heiraten von Armen „umb zu verhüten, daß nicht allerhand liederliche oder nichts vermögende Leuth zusammen heurathen“ und dann „die Stadt mit Bettelkinder[n] anfüllen“. Heiraten darf deshalb nur, wer eine Bescheinigung über seine finanziellen Verhältnisse vorlegen kann. Diese Bescheinigung ausstellen dürfen in Würzburg sowohl das Hofmarschallamt wie Bürgermeister und Stadtrat. Es gilt ausdrücklich auch für die Diener adeliger Herren, ja sogar für solche des fürstbischöflichen Hofes. Die Vorschrift umsetzen mussten die Pfarrer: ohne Bescheinigung keine Heirat. Einige Jahre später wurden 200 Gulden Vermögen als Minimum festgesetzt, wenn man heiraten wollte. Der Stadtrat bewahrte sich aber immer eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung dieser Regel.

Stadtarchiv Würzburg, Ratsakte 1248, 1720 April 9. Bearbeitung: Timo Köhler.