{"id":139,"date":"1720-06-05T14:31:22","date_gmt":"1720-06-05T12:31:22","guid":{"rendered":"http:\/\/xn--1720wrzburg-xhb.de\/?p=139"},"modified":"2018-05-23T23:50:02","modified_gmt":"2018-05-23T21:50:02","slug":"mainmueller-senger-will-keine-steuern-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/xn--1720wrzburg-xhb.de\/?p=139","title":{"rendered":"Mainm\u00fcller Senger will keine Steuern zahlen"},"content":{"rendered":"<p>Jedenfalls nicht wie die anderen B\u00fcrger der Stadt. Dar\u00fcber beschweren sich B\u00fcrgermeister und Stadtrat beim F\u00fcrstbischof. Genauer gesagt, \u00fcber seine sich \u201eanma\u00dfende Einquartierungs- und Schatzungsfreiheit\u201c. Es war ein uraltes Problem in W\u00fcrzburg: Mussten diejenigen, die im Auftrag des Bischofs t\u00e4tig waren, sich an den Steuern und Aufgaben der Stadtb\u00fcrger beteiligen?<!--more--><\/p>\n<p>Der Mainm\u00fcller hatte gefordert, dass er sowohl von der Einquartierung als auch von allen b\u00fcrgerlichen Steuern befreit sein wolle \u2013 im Besonderen von der Schatzung. All diejenigen, die b\u00fcrgerlichen Besitz hatten oder einen b\u00fcrgerlichen Beruf aus\u00fcbten, mussten sich beidem f\u00fcgen. Die Schatzung war eine Steuer, die von der Stadt auf den Hausbesitz erhoben und an das Hochstift weitergeleitet wurde. Der Mainm\u00fcller meinte, er habe gar keinen Grundbesitz, die M\u00fchle sei schlie\u00dflich nur gepachtet. Also gebe es auch keinen Grund, die Schatzungssteuer zu erheben, so die Argumentation vom M\u00fcller selbst. B\u00fcrgermeister und Stadtrat waren dagegen der Ansicht, dass er ja noch seinen \u201eb\u00fcrgerlichen\u201c Beruf aus\u00fcbe und Mehl- und sogar Getreidehandel betreibe. Da seien Steuern f\u00e4llig, wie f\u00fcr die anderen M\u00fcller auch. K\u00e4me es zu einer Befreiung des bittenden Mainm\u00fcllers Sengers, m\u00fcssten folglich ja auch alle anderen befreit werden, die ebenfalls P\u00e4chter seien und das w\u00fcrde zu einem betr\u00e4chtlichen Steuerdefizit f\u00fchren.<\/p>\n<p>Und was die Einquartierung betrifft \u2026 so hatte der F\u00fcrstbischof im selben Jahr schon eine genaue Anordnung getroffen, wer Haus und Hof zur Einquartierung zur Verf\u00fcgung stellen musste und wer nicht. Die Aufgenommenen waren \u00fcblicherweise Soldaten, die in die H\u00e4user der B\u00fcrger und Bauern kamen, besonders in Krisensituationen. Kasernen waren noch selten. In diesem Fall waren es aber Schanzarbeiter, die aus dem gesamten Hochstift einberufen worden waren. 500 bis 600 dieser Arbeiter, die im Bau von Befestigungsanlagen besch\u00e4ftigt waren, sollen in den 1720er-Jahren j\u00e4hrlich in W\u00fcrzburg gewesen sein. Und diese wurden \u00fcber die Bev\u00f6lkerung verteilt untergebracht. Beliebt war das bei der Bev\u00f6lkerung nicht und die Aufnahme wurde nicht selten verweigert oder gegen Zahlung verhindert. Ausgenommen von dieser b\u00fcrgerlichen Pflicht waren nur der Klerus, Adel und geheime R\u00e4te. Also nicht der genannte Mainm\u00fcller Senger!<\/p>\n<p>Derartige Gesuche wurden regelm\u00e4\u00dfig vom Stadtrat abgelehnt. Was in diesem Fall dann von der Regierung des F\u00fcstbischofs, dem so genannten Gebrechenamt, tats\u00e4chlich beschlossen wurde, ist nicht \u00fcberliefert.<\/p>\n<p>Staatsarchiv W\u00fcrzburg, Gebrechenamt V W 158, 1720 Juni 5. Recherche und Text: Lisa Schmied.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedenfalls nicht wie die anderen B\u00fcrger der Stadt. Dar\u00fcber beschweren sich B\u00fcrgermeister und Stadtrat beim F\u00fcrstbischof. Genauer gesagt, \u00fcber seine sich \u201eanma\u00dfende Einquartierungs- und Schatzungsfreiheit\u201c. 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