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Drahtgitter Richtung Bürgerspital

Johann Georg Mögling schloss am 12. Januar 1720 einen Vertrag mit dem Bürgerspital. Darin verpflichtete er sich, seine neuen Giebelfenster mit einem Drahtgitter zu versehen.

Sein Anliegen: Er wollte Fenster in sein Haus Richtung Bürgerspital und Eichsee einbauen. Das war wohl schwieriger, als man denken würde. Das Bürgerspital machte die Auflage, dass er die Fenster nicht allein nach dem Stadtrecht mit eisernen sondern auch […] mit drahtenen Gittern versehen würden. Diese Gitter sollten Auschütten, Auswerffen und dergleichen […] verhinderen. War also schon mal etwas derartiges vorgefallen? Offenbar befürchtete das Bürgerspital, dass allerlei Müll oder Ähnliches von Mögling auf sein Grundstück geworfen werden würde.

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