Johann Georg Mögling schloss am 12. Januar 1720 einen Vertrag mit dem Bürgerspital. Darin verpflichtete er sich, seine neuen Giebelfenster mit einem Drahtgitter zu versehen.
Sein Anliegen: Er wollte Fenster in sein Haus Richtung Bürgerspital und Eichsee einbauen. Das war wohl schwieriger, als man denken würde. Das Bürgerspital machte die Auflage, dass er die Fenster nicht allein nach dem Stadtrecht mit eisernen sondern auch […] mit drahtenen Gittern versehen würden. Diese Gitter sollten Auschütten, Auswerffen und dergleichen […] verhinderen. War also schon mal etwas derartiges vorgefallen? Offenbar befürchtete das Bürgerspital, dass allerlei Müll oder Ähnliches von Mögling auf sein Grundstück geworfen werden würde.
Jedenfalls war mit dem Einbau von Drahtgittern ein Kompromiss zwischen Johann Georg Mögling und dem Bürgerspital gefunden worden. Er konnte seine Fenster einbauen.
In dem ordentlich gesiegelten Brief bestätigte Mögling auch mehr als höflich und zuvorkommend die Vereinbarung mit dem Bürgerspital. Das Bürgerspital wollte sich aber Widerrufe vorbehalten. Vielleicht ein Hinweis, dass der Kompromiss zwischen beiden Parteien nicht so einfach geschlossen wurde und immer noch Anspannung in der Luft lag. Baustreitigkeiten zwischen Nachbarn waren schon damals eine heikle Sache.
Mögling war übrigens Feldscherer bey der hochfürstlichen Leibgarde zu Pferd.
Archiv des Bürgerspitals im Stadtarchiv Würzburg, I 194. Recherche und Text: Laura Oechsner