Fleckfieber, Ruhr und Pest waren schwere Bedrohungen für das Leben in der Stadt. Im 17. Jahrhunderts hatte es schwere Pestwellen gegeben, die gewiss noch nicht vergessen waren. Damals hatte man vor allem mit Quarantäne reagiert: Die Bewohner von Häusern, in denen es einen Pestfall gegeben hatte, durften das Haus nicht mehr verlassen.
1720 bedrohte aber eine andere Krankheit Würzburg. Ein Fieber war aus Frankreich auf dem Weg nach Osten. Bischof Johann Philipp Franz von Schönborn reagierte mit einer Maßnahme, die man auch bei der Pest schon angewandt hatte: Fremde aus den Gebieten, in denen die Krankheit ausgebrochen war, durften nicht nach Würzburg hinein. Die Wächter an den Würzburger Stadttoren erhielten entsprechende Befehle. Außerdem berief der Bischof ein „consilium sanitatis“ ein, heute würde man wohl Arbeitsgruppe sagen. Um die Kontrolle zu behalten, sollten die Vorsteher der Stadtviertel, die Viertelmeister, berichten, wie viele Tote es bei ihnen gegeben hatte.
Das Fieber aus Frankreich scheint Würzburg dann doch verschont zu haben. Aber die Verwaltung wollte eben vorbereitet sein. Vor allem natürlich bei der wichtigsten aller Verwaltungsfragen: Wer zahlt’s? Dies war heikel vor allem dann, wenn es nicht um die eigenen Leute ging. Wer sollte dafür aufkommen, wenn demnächst eine größere Anzahl von kranken Franzosen in der Stadt zu versorgen und zu verpflegen wäre? Zur Besprechung dieser Frage lud das „consilium sanitatis“ auch die Vertreter der Stadt für Montag den 7. Oktober früh um neun in die bischöfliche Kanzlei am Kürschnerhof ein.
Was dort gesprochen wurde, weiß man nicht. Allerdings vertrat die Stadt Würzburg in solchen Fragen eigentlich immer den gleichen Standpunkt: Für Fremde war nicht die Stadt, sondern die Landesherrschaft zuständig. Behandelt werden sollten sie im Juliusspital, und die Kosten sollte eine bischöfliche Kasse tragen.
Stadtarchiv Würzburg, Ratsakten Nr. 1742. Recherche Dennis Meier. Siehe auch Herbert Schott, Das Verhältnis der Stadt Würzburg zur Landesherrschaft im 18. Jahrhundert (Würzburg 1995), S. 528.