…… war bereits im 18. Jahrhundert so ausgeprägt, wie er es manchmal heute noch ist. Mit diesem Problem sah sich schon Johann Philipp Franz von Schönborn, Fürstbischof und Herzog von Franken, konfrontiert.
Dies wird mit einem Blick in die Unterlagen zum “Burckhardt’schen Streit wegen Stipendien” deutlich. In einem Schreiben vom 6. Dezember 1720 bitten der Rechtsberater Johann Laudensackh und der Hofrat Christian Hogger den Fürstbischof schriftlich darum, Einsicht in die Unterlagen zu einem Prozess zu bekommen, in dem es um das Burckhardt‘sche Stipendium ging.
In dem Prozess stand der Würzburger Stadt-Magistrat, der das Stipendium verwaltete, gegen die Familie Diethmann, vermutlich die Erben des Stifters des Stipendiums. Der Magistrat hatte nach Auffassung der beiden Verfasser des Dokuments unberechtigterweise das Stipendium an einen Kandidaten gegeben, der gar nicht in Würzburg wohnte. Johann Laudensackh und Christian Hogger stellen in dem Schreiben nun unter anderem fest, dass es eine Bedingung für den Erhalt des Stipendiumsplatzes sei, in Würzburg zu studieren, „besagter Herr Kläger hingegen dahier in Würzburg nit studiret“. Deshalb dürfe er den Stipendiumsplatz also nicht länger für sich beanspruchen, selbst wenn er alle übrigen Anforderungen erfüllt habe, welche zum Erhalt des Stipendiums zu erbringen seien.
Damit nun eindeutig geklärt werden kann, wem der Stipendiumsplatz zusteht und um dafür sorgen zu können, dass „nichts widriges vorgehen möge“, fordern die beiden die Unterlagen von dem bischöflichen Gericht an. Gerichtliche Prozesse waren also auch schon zur damaligen Zeit eine komplizierte und langwierige Angelegenheit.
Stadtarchiv Würzburg, Burckhardt’scher Streit wegen Stipendien, Ratsakte 2613, 6. Dezember 1720. Recherche, Transkription und Text: Hanna Endres.