… fing das Jahr 1720 gut an. Fürstbischof Johann Philipp Franz von Schönborn sagte ihm in einem Schreiben vom 4. Januar ein jährliches Neujahrs-Präsent von 40 Reichstalern als Teil seiner Besoldung zu. Was die Besoldung betraf, hatte es nämlich beim Rektor bislang gar nicht gut ausgesehen. Abgesehen von einem Anteil an den Matrikulationsgebühren war er leer ausgegangen. Und einmal in Spendierlaune, bedachte der Fürstbischof auch die Professoren der juristischen und der medizinischen Fakultät. Sie durften fortan den Titel „hochfürstlicher Rat“ führen. Die Professoren (bzw. die hochfürstlichen Räte) werden sich gefreut haben, vor allem, wenn sie an ihre Kollegen von der theologischen und der philosophischen Fakultät dachten. Schnöde Professoren, sonst nichts. In einem Antwortschreiben sprachen die Professoren dem Bischof ihren ergebensten Dank aus. Gleichzeitig fragten sie an, ob der Landesherr bereit wäre, ihnen neben dem Ratsprädikat eine in einer „Bestallungs-Addition bestehende Ergötzlichkeit“ zu genehmigen. Zu Deutsch: mehr Geld. Was der Bischof über diese Forderung seiner frisch ernannten Räte wohl dachte? Wir wissen es nicht. Wahrscheinlich kannte er das schon von seinen anderen Räten. Du reichst ihnen den kleinen Finger … Aber Johann Philipp gab nach und erhöhte auch die Besoldung der Professoren.
Staatsarchiv Würzburg, Gebrechenamt 1, IV W 831. Recherche und Text: Simon Schrauth.