Jedenfalls nicht wie die anderen Bürger der Stadt. Darüber beschweren sich Bürgermeister und Stadtrat beim Fürstbischof. Genauer gesagt, über seine sich „anmaßende Einquartierungs- und Schatzungsfreiheit“. Es war ein uraltes Problem in Würzburg: Mussten diejenigen, die im Auftrag des Bischofs tätig waren, sich an den Steuern und Aufgaben der Stadtbürger beteiligen?
Der Mainmüller hatte gefordert, dass er sowohl von der Einquartierung als auch von allen bürgerlichen Steuern befreit sein wolle – im Besonderen von der Schatzung. All diejenigen, die bürgerlichen Besitz hatten oder einen bürgerlichen Beruf ausübten, mussten sich beidem fügen. Die Schatzung war eine Steuer, die von der Stadt auf den Hausbesitz erhoben und an das Hochstift weitergeleitet wurde. Der Mainmüller meinte, er habe gar keinen Grundbesitz, die Mühle sei schließlich nur gepachtet. Also gebe es auch keinen Grund, die Schatzungssteuer zu erheben, so die Argumentation vom Müller selbst. Bürgermeister und Stadtrat waren dagegen der Ansicht, dass er ja noch seinen „bürgerlichen“ Beruf ausübe und Mehl- und sogar Getreidehandel betreibe. Da seien Steuern fällig, wie für die anderen Müller auch. Käme es zu einer Befreiung des bittenden Mainmüllers Sengers, müssten folglich ja auch alle anderen befreit werden, die ebenfalls Pächter seien und das würde zu einem beträchtlichen Steuerdefizit führen.
Und was die Einquartierung betrifft … so hatte der Fürstbischof im selben Jahr schon eine genaue Anordnung getroffen, wer Haus und Hof zur Einquartierung zur Verfügung stellen musste und wer nicht. Die Aufgenommenen waren üblicherweise Soldaten, die in die Häuser der Bürger und Bauern kamen, besonders in Krisensituationen. Kasernen waren noch selten. In diesem Fall waren es aber Schanzarbeiter, die aus dem gesamten Hochstift einberufen worden waren. 500 bis 600 dieser Arbeiter, die im Bau von Befestigungsanlagen beschäftigt waren, sollen in den 1720er-Jahren jährlich in Würzburg gewesen sein. Und diese wurden über die Bevölkerung verteilt untergebracht. Beliebt war das bei der Bevölkerung nicht und die Aufnahme wurde nicht selten verweigert oder gegen Zahlung verhindert. Ausgenommen von dieser bürgerlichen Pflicht waren nur der Klerus, Adel und geheime Räte. Also nicht der genannte Mainmüller Senger!
Derartige Gesuche wurden regelmäßig vom Stadtrat abgelehnt. Was in diesem Fall dann von der Regierung des Füstbischofs, dem so genannten Gebrechenamt, tatsächlich beschlossen wurde, ist nicht überliefert.
Staatsarchiv Würzburg, Gebrechenamt V W 158, 1720 Juni 5. Recherche und Text: Lisa Schmied.