Zwischenmiete im Rosenbachpalais II

Bis die Residenz fertig ist, möchte Johann Philipp Franz von Schönborn im Rosenbachpalais am Rennweg wohnen. Dazu muss er das Palais von Frau von Rosenbach mieten. Am 7. Juni 1720 schreibt ein Vertrauter des Fürstbischofs deshalb an Geheimrat Caesar. Caesar ist nämlich mit Frau von Rosenbach befreundet. Er soll sich bei ihr dafür einsetzen, dem Bischof einen Mietvertrag zu geben. Als Laufzeit sind drei Jahre vorgesehen (oder bis die Residenz fertig ist), eine gute Miete wird zugesichert und dass Haus und Garten in gutem Stand und ohne Beschädigung zurückgegeben werden. Wenn die Sache klappt, wird der Bischof Frau von Rosenbach und ihrer Familie auf jede denkbare Weise seine Dankbarkeit erweisen. Konkret heißt das, ihr Sohn wird ein Amt bei ihm bekommen.
So war das damals, wenn man ein Palais mieten wollte. Sogar als Fürstbischof.

Stadtarchiv Würzburg, NL Ziegler Nr. 5118. Bearbeitung Christian Hefter und Lamprini Varsamidou.