Das Betteln in der Stadt in geordnete Bahnen zu lenken, war schon immer ein Anliegen der Obrigkeit. Ganz besonders schlimm sei es in der Karwoche, schrieb am 22. März 1720 Bischof Johann Philipp Franz von Schönborn. Da kamen wohl viele Fremde in die Stadt, um die Spendenbereitschaft der Würzburger in der Woche von Tod und Auferstehung Jesu auszunutzen. Sie machten den ohnehin schon vorhandenen Kranken und Bedürftigen Konkurrenz und störten sogar in den Kirchen. Das war natürlich ein Problem. Andererseits wolle er den Notleidenden keinesfalls die Tore versperren, schrieb der Bischof, und auch der Freigebigkeit der mildtätigen Würzburger wollte er keine Grenzen setzen. Deshalb wurde das Betteln in der Karwoche so geregelt: Alle Bettler von auswärts sollten Würzburg ausschließlich durch das Rennweger Tor betreten und von dort aus zur Michaelskirche gehen, wo sie ein Almosen bekämen. Die Almosenausgabe an Fremde wurde also zentralisiert. Für Würzburger Bedürftige galt dasselbe. Hier war die Ausgabestelle der Viertelshof im Sanderviertel. Und was hier ausgegeben wurde, sollten vorher die Viertelsmeister bei den Würzburger Bürgern als Spende einsammeln. Der Bischof zeigte sich zuversichtlich, dass die Bürger ihre freigebige Hand gegen die Armen auf tun würden, wenn die Viertelsmeister mit der Spendenbüchse vor der Tür standen. Er verband dies mit der Hoffnung, der gütigste Gott, dem in der Person des Armen man das Almosen gibt, werde es reichlich vergelten.
Diözesanarchiv Würzburg, Klöster und Stiftsakten, Stift Haug. Recherche und Transkription: Frederike Barth.