… und Abgaben gehörte auch früher schon zu den heiklen Punkten in einer Stadt. Es gab so große Unterschiede. Adelige und Kleriker mussten sich an den bürgerlichen Leistungen in der Stadt nicht beteiligen. Das galt nicht nur für Steuern, sondern auch für Dinge wie das Wacheschieben auf den Stadtmauern, das Stellen von Soldaten und die Unterbringung von Soldaten und Frondienstleistenden. Letzteres hieß Einquartierung und sorgte immer wieder für mächtigen Verdruss. Die Einquartierten wohnten nicht nur privat, sondern mussten von ihren Gastgebern auch versorgt werden. Das war teuer. 1720 ging es um „Schanzer“, also Leute, die im Auftrag des Bischofs an Würzburgs Befestigungsanlagen arbeiteten. Der Würzburger Postmeister hatte unter Hinweis auf das „von“ in seinem Namen verlangt, ihn von den Einquartierungen der Schanzer auszunehmen. Die Stadt fragte bei der Regierung an, wie man sich verhalten solle. Dort stellte man fest, dass man den Postmeister in den Adelsverzeichnissen nicht finden könne. Und außerdem, formulierte die Regierung, wären die Folgen gar nicht absehbar, wenn alle Adeligen für ihre bürgerlichen Güter die Freiheit von diesen Lasten beanspruchen würden. Das Ansinnen des Postmeisters wurde abgelehnt. Oder mit den Worten der Würzburger Regierung: “als wäre diesem Beginnen in Zeiten vorzubiegen und er wie andere Bürger ad praestandum praestanda anzuweisen.”
Ad praestandum praestanda – das zu Leistende leisten: eine schöne gelehrte Formulierung aus einer Zeit, als man für Vorbeugen noch Vorbiegen sagte.
Stadtarchiv Würzburg, Ratsakte 1775, 1720 Juni 20. Recherche und Transkription: Oliver Schiller. Vgl. auch den Mainmüller am 9. Juli – er wollte dasselbe wie der Postmeister.